- Alle unsere Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam
- Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des Vermieters.
- Der Mieter hat die Mietsachen in einwandfreiem Zustand übernommen und hat diese auch so zurückzugeben.
- Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mietgegenständen pfleglich und sorgfältig umzugehen und vor Beschädigung und Nässe zu schützen. Bei Beschädigungen werden Reparaturkosten dem Mieter in Rechnung gestellt.
- Werden Mietgegenstände unverhältnismäßig verschmutzt oder nass zurückgegeben, so muss der Mieter anstehende Reinigungs- und Trocknungskosten übernehmen. Für die Reinigung der Mietgegenstände berechnen wir pro Stück pauschal 45,00 Euro 15,00 Euro Trocknungsgebühr pro Stunde.
- Werden Mietsachen ohne Rücksprache nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, erheben wir eine Nachzahlung. Diese beträgt pro ausgeliehenem Produkt: den Preises des Mietobjektes pro Tag! Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter. (z.B. Ausfall von Vermietungsgebühr)
- Der Mieter haftet für die angemieteten Gegenstände in Bezug auf Feuer- und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlnutzung und Diebstahl.
- Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder Dritten überlassen werden. Es sei denn, dies wurde bei Vertragsschluss vereinbart.
- Der Vermieter „Springfeder“ übernimmt keine Haftung an Sach- und Personenschäden, die durch angemietete Gegenstände verursacht werden.
- Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Eine Rückgabe aufgrund der eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit (z.B. Wetter) ist nur nach Absprache mit dem Vermieter möglich.
- Der Mieter muss die Inbetriebnahme-Möglichkeit (ausreichend Strom, geeigneter Untergrund, keine Behinderungen) sicherstellen.
- Bei der Anmietung unserer Elemente übernimmt der Mieter die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und hat für eine ständige Beaufsichtigung durch eine eingewiesene Person, die das 18. Lebensjahr erreicht hat, zu sorgen.
- Bei verbindlicher Reservierung ist eine Anzahlung in Höhe des halben Mietpreise fällig. Eine Stornierung des Auftrages ist bis zu sieben Tage vor dem vereinbarten Miettermin kostenlos. Bei einer Stornierung innerhalb der letzten 7 Tage vor Mietbeginn wird die Anzahlung einbehalten.
- Die vollständige Bezahlung erfolgt bei Abholung bzw. Übergabe in bar oder per Vorkasse soweit nicht anders vereinbart.
- Bei Abholung ist eine Kaution in Höhe von 100€ zu hinterlegen.
- Die Sicherheitshinweise und Benutzerregeln sind Bestandteile des Vertrages.
- Zur Aufstellung und Einweisung bei Vereinbarung von Anlieferung und Abholung der Mietgegenstände ist eine vom Mieter gestellte Person erforderlich.
- Bei Anlieferung und Abholung ist der Mieter für eine ungehinderte Zufahrt zum Aufstellort und für einen ausreichenden Stromanschluss verantwortlich
- Die Mitarbeiter/innen von „Springfeder“ übergeben die betriebsbereite/n Mietgegenstände an eine vom Mieter zu benennende Person und vereinbaren einen verbindlichen Abbautermin.
- Bei Buchung von eingewiesenen Personen vom „Springfeder“ haben diese ein uneingeschränktes Weisungsrecht zur Benutzung der Elemente.
- Der Mieter erklärt sich mit den aufgeführten Bedingungen dieses Vertrages einverstanden.
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